+++ VergabeWelt +++ 02/2018 +++
Mit der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Einführung der sogenannten Vergabeverordnung (VgV) wurden Vergaben oberhalb der Schwellenwerte auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Mit Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sollen nun auch die Vergaben auf nationaler Ebene vereinheitlicht und auf die EU-Reform angepasst werden. Im nun zweiten Teil unseres Newsletters „VergabeWelt“ informieren wir Sie über die aktuelle Lage in der Unterschwellenpraxis.
Aus VOL/A wird UVgO
Bisher bestimmte sich der Ablauf des Verfahrens von Vergaben unterhalb der Schwellenwerte, welche zum Jahreswechsel erhöht wurden, maßgeblich nach Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A). Diese soll nun durch die im Februar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichte Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, kurz UVgO, ersetzt werden.
So sind die alten Regelungen der VOL nicht auf die europäischen Richtlinien, insbesondere nicht auf die VgV, abgestimmt. Dies führt dazu, dass sich Regelungsinhalte wiederholen und es teilweise sogar strengere Vorschriften für die Unterschwellenvergabe als für den Oberschwellenbereich gibt. In Anbetracht des Umstandes, dass derzeit über 90 % aller Vergaben im Unterschwellenbereich liegen, bestand also Handlungsbedarf.
Die Veröffentlichung der Verfahrensordnung bewirkt allerdings noch keine Rechtswirksamkeit aus sich heraus. Vielmehr bedarf es eines Rechtsanwendungsbefehls. Auf Bundesebene besteht ein solcher seit September 2017. Auf Landesebene besteht der Anwendungsbefehl bisher nur in Hamburg, Bayern und Bremen. In diesem Jahr soll allerdings noch einiges geschehen. Die Umsetzungspläne der einzelnen Länder können Sie folgender Tabelle entnehmen:
Bundesland | (Voraussichtliche) Anwendung der UVgO |
---|---|
Baden-Württemberg | in Kürze |
Bayern | seit Dezember 2017 |
Berlin | Ende 2018 / Anfang 2019 |
Brandenburg | 2018 |
Bremen | seit Dezember 2017 |
Hamburg | seit Oktober 2017 |
Hessen | Kein Anwendungsbefehl (VOL/A wird beibehalten) |
Mecklenburg-Vorpommern | Mitte 2018 |
Niedersachsen | nach der Landtagswahl im Oktober 2018 |
Nordrhein-Westfalen | in Kürze |
Rheinland-Pfalz | 2018 |
Saarland | Einführung / Zeitpunkt fraglich |
Sachsen | Einführung / Zeitpunkt fraglich |
Sachsen-Anhalt | Einführung / Zeitpunkt fraglich |
Schleswig-Holstein | Ab Juli 2018 |
Thüringen | Herbst / Winter 2018 |
Bis die Regelungen auch auf regionaler Ebene praktische Wirkung entfalten, wird wohl noch einige Zeit verstreichen.
Ob die geplante Vereinfachung durch die Einführung der UVgO gelingt, bleibt auch vor dem Hintergrund aufkommender Kritik aus der Praxis in Hamburg, Bayern und Bremen, abzuwarten.