+++ VergabeWelt +++ 07/2018 +++
Seit dem 09. Juni regelt nun auch in Nordrhein-Westfalen die Unterschwellenvergabeordnung, kurz UVgO, die Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die deutsche Rechtslandschaft stellt in Bezug auf die Anwendung des bereits 2016 veröffentlichten Regelungswerks allerdings nach wie vor nur einen Flickenteppich dar.
NRW gibt Anwendungsbefehl zur UVgO
Das nordrhein-westfälische Finanzministerium hat am 08. Juni eine Änderung des Runderlasses „Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO)“ veröffentlicht. In dieser Veröffentlichung wird der Anwendungsbefehl für die Unterschwellenvergabeordnung beschlossen. Die UVgO ist demnach seit dem Folgetag wirksam. Der Anwendungsbefehl im bevölkerungsreichsten Land des Bundes gilt auf Landesebene. Die Umsetzung auf kommunaler Ebene ist noch abzuwarten.
Nordrhein-Westfalen ist damit das fünfte Bundesland mit wirksamer UVgO auf Landesebene. In Brandenburg wird die UVgO seit Mai 2018 flächendeckend auf Kommunalebene angewendet. Großteils haben die deutschen Kommunen, wie auch der Großteil der Länder, die neue EU-Regelungen zur Unterschwellenvergabe noch nicht in ihre Haushaltsordnungen übertragen.
Im Folgenden eine Übersicht zur Wirksamkeit der UVgO auf Landesebene:
Eine Übersicht der Prognosen zu Jahresbeginn in den Ländern finden Sie in unserer VergabeWelt 02/2018.